Mit Erscheinen der ENEV 2014 ist das Verbot zum Betreiben von Nachtspeicheröfen (§10 ENEV 2009) ersatzlos gestrichen worden . Es herrscht starke Verwirrung bei diesem Thema. Daher an dieser Stelle ausdrücklich: Nachtspeicheröfen dürfen weiter betrieben werden. Offensichtlich hat die Bundesregierung erkannt, dass unter bestimmten Umständen das Heizen mit modernen, elektrisch betriebenen Heizungen sinnvoll sein kann.…