Der Betrieb von Nachtspeicherheizungen bzw. Nachtspeicheröfen wurde mit Inkrafttreten des § 10 der ENEV im Jahr 2009 ab dem 01.01.2020 verboten. Laut diesem Paragraphen sind aber erst einmal nur Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten oder eben auch gewerblich genutze Räume mit mehr als 500 qm Fläche betroffen. Nachtspeicheröfen also, die ein Einbaudatum vor dem…